Newsletter
 
 

TestNews mit Bild

Aktuelle Gesetzesentwürfe sind erste Schritte in Richtung Gewaltschutz vor Sorge- und Umgangsrecht. Doch neben Gesetzen braucht es auch Veränderungen in der Praxis.

Der Internationale Kindertag am 1. Juni erinnert daran, dass Kinder eigene Rechte haben — darunter das Recht auf Schutz vor Gewalt. Für Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) ist der Tag Anlass, auf eine Schutzlücke hinzuweisen, die Kinder und ihre Mütter seit Jahren gefährdet: Wenn Familiengerichte Sorge- und Umgangsrechte regeln, ohne häusliche Gewalt ausreichend zu berücksichtigen, werden Betroffene erneut gefährdet — und Kinder, die Zeuginnen und Zeugen von Gewalt wurden oder selbst Gewalt erfahren haben, werden zum Kontakt mit dem Täter gezwungen.

FHK fordert deshalb: Gewaltschutz muss im Familienrecht konsequent vor Sorge- und Umgangsrecht gestellt werden. Solange das nicht gilt, werden Trennungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zum Risiko.


Bitte wählen Sie Ihre Sprache

Google Übersetzung mit dem Language Selector Widget von “gTranslate”.
Bitte beachten Sie die Hinweise in unserer Datenschutzerklärung