Der Internationale Kindertag am 1. Juni erinnert daran, dass Kinder eigene Rechte haben — darunter das Recht auf Schutz vor Gewalt. Für Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) ist der Tag Anlass, auf eine Schutzlücke hinzuweisen, die Kinder und ihre Mütter seit Jahren gefährdet: Wenn Familiengerichte Sorge- und Umgangsrechte regeln, ohne häusliche Gewalt ausreichend zu berücksichtigen, werden Betroffene erneut gefährdet — und Kinder, die Zeuginnen und Zeugen von Gewalt wurden oder selbst Gewalt erfahren haben, werden zum Kontakt mit dem Täter gezwungen.
FHK fordert deshalb: Gewaltschutz muss im Familienrecht konsequent vor Sorge- und Umgangsrecht gestellt werden. Solange das nicht gilt, werden Trennungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zum Risiko.






















